Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Das Rehabilitationstraining kann und darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Diese Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den behandelnden Arzt. Hierzu müssen Sie Ihren Arzt auf die Verordnung 56 ansprechen. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten.
Anschließend müssen Sie die Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Genehmigung einreichen. Die Übungseinheiten werden zu 100 % von Ihrer Kasse bezahlt.
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Wir nehmen uns gerne die Zeit und informieren Sie ausgiebig bei einem Reha-Sport Beratungstermin.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit uns:
Bewegung, Spiel und Spaß – Rehasport ist eine vom Arzt verordnete gesetzliche Leistung und soll die körperliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen in der Gruppengemeinschaft steigern sowie durch funktionelle Übungen den Alltag erleichtern.
Trainiert werden die motorischen Fähigkeiten Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit.